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Das MOSS- bzw. KEA-Verfahren wurde 2015 vom Bundesministerium der Finanzen im Einklang mit der EU-Gesetzgebung eingefĂŒhrt. MOSS bedeutet Mini One Stop Shop und KEA ist dessen deutsche Version: Kleine Einzige Anlaufstelle.
MOSS ist ein besonderes Besteuerungsverfahren fĂŒr sogenannten grenzĂŒberschreitenden Handel von Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und auf elektronischem (digitalem) Weg erbrachte Dienstleistungen fĂŒr Endverbraucher im EU-Ausland. Eine Umsatzsteuer-Registrierung im EU-Ausland ist seitdem nicht mehr nötig.
Eine MOSS-fÀhige Transaktionsaufstellung erleichtert die Abrechnung nach der Vorgabe der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie und somit dann zu dem jeweiligen Umsatzsteuersatz des jeweiligen EU-Landes, in dem der Kauf stattfand.
Alle Unternehmen, die entsprechende Produkte anbieten, wie oben angefĂŒhrt, profitieren von einer MOSS-fĂ€higen Transaktionsaufstellung. Denn hĂ€ufig werden die Produkte in mehreren LĂ€ndern vertrieben, wobei diese LĂ€nder dann jeweils voneinander abweichende UmsatzsteuersĂ€tze erheben.
Die MOSS-fĂ€hige Transaktionsaufstellung vereinfacht die Abgabe einer UmsatzsteuererklĂ€rung durch die nach LĂ€ndern aufgeschlĂŒsselte Ansicht.