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Chargeback

Payment Lexikon

Chargeback


Ein Chargeback ist, vereinfacht gesagt, eine vom Kreditkarteninhaber veranlasste Rückbuchung eines Transaktionsbetrags.

Kreditkarteninhaber können innerhalb einer festgelegten Frist (in der Regel bis zu 120 Tage) einen Chargeback bei der kartenherausgebene Bank (Issuer) veranlassen. Voraussetzung ist, dass der Karteninhaber nachweisen kann, dass es sich bei der ursprünglichen Buchung um einen Missbrauchsfall bzw. einen Kauf mit betrügerischen Absichten handelt. Ebenfalls muss nun auch das Kreditkarteninstitut prüfen, ob alle wesentlichen Anforderungen für einen Chargeback eingehalten wurden.

Mehrere Gründe für den Abbruch einer Kreditkartenbuchung lassen sich dabei unterscheiden. Ein Widerspruch kann anerkannt werden, wenn der tatsächliche Karteninhaber eine Ware oder Leistung nicht bestellt hat und dieses z.B. mit einer Verlustmeldung seiner Kreditkarte nachweisen kann. Oder wenn die Kreditkartendaten durch z.B. Phishing abgefangen und daraufhin missbräuchlich verwendet wurden.

Für den Online-Händler ist ein Chargeback nicht nur der Verlust des Umsatzes für die Transaktion, sondern hinzu kommt auch noch die Chargeback - Gebühr. Dieser Umstand bzw. die Wahrscheinlichkeit einen Chargeback zu verursachen lassen sich von vornherein signifikant verringern, wenn der Händler jegliche Kreditkartenzahlungen mit dem Sicherheitsverfahren 3D-Secure akzeptiert. Neben der zusätzlichen Authentifizierung via Passwort oder TAN wird bei einem etwaigen Chargeback dann die kartenherausgebende Bank die Haftung übernehmen statt des Händlers selbst.